Barrierefreies Wohnen

Alle Wohnungen unseres Betreuten Wohnens und alle Pflegezimmer entsprechen den Voraussetzungen des barrierefreien Wohnens.

 

Die DIN - Vorschrift regelt die Planungsgrundlagen für Wohnungen für Personen, die wegen eingeschränkter Mobilität einen Rollstuhl oder Hilfsmittel dieser Art benützen müssen.


So ist z. B. eine Vorgabe die Vermeidung von Stufen und Schwellen, sowohl beim Hauseingang als auch beim Wohnungseingang. Dies gilt auch in der Wohnung. Der Zugang zum Balkon und der Terrasse ist absolut Schwellenfrei. Ein spezieller Magnetverschluss gewährleistet sicheres Schließen.

 

dr georg frank altenhilfe stiftung barrierefreies wohnen

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Selbstverständlich gelten für die Nasszellen die gleichen Bedingungen. Die Duschen sind ebenso bodengleich. Ausreichende Bewegungsflächen ermöglichen einen bequemen Einsatz von Rollstuhl, Rollator oder dergleichen.

 

Im Internet stehen viele dieser Informationen bereit. So z. B. im Staatministerium Bayern. (www.stmi.bayern.de)